Zeitlich begrenzte Betreuung durch unser qualifiziertes Fachpersonal – Angebot umfasst Wohnen und Werkstätte für maximal 3 Monate (Verlängerung auf maximal 6 Monate ist fallspezifisch möglich)
Beispielsweise:
- nach Krankenhausaufenthalten oder Reha, wenn eine Rückkehr zur Ursprungsadresse noch nicht möglich ist
- wenn die Betreuungsperson vorübergehend durch Krankheit, Kuraufenthalt, Reha ausfällt
- eine drohende oder vorübergehende Obdachlosigkeit überbrückt werden soll
- der stationäre Aufenthalt im Krankenhaus beendet ist, jedoch noch kein geeigneter Wohnraum zur Verfügung steht.